Gegenstand des privaten Baurechts sind u.a. die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren, der einen Auftrag zur Errichtung eines Bauvorhabens erteilt und dem Architekten, Bauunternehmer und den Handwerkern, die das Bauvorhaben errichten.
Die maßgeblichen Regelungen sind das Werkvertragsrecht des BGB und die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).
Ich berate bei dem Abschluss von Bauverträgen und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltenmachung/Abwehr von Mängelansprüchen, Kündigung von Bauverträgen, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Bauverträgen, Einleitung selbständiger Beweisverfahren etc.