Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. In diesem Bereich vertrete ich Vermieter bei der

  • Gestaltung von Mietverträgen,
  • Durchsetzung von Räumungs-und Mieterhöhungsbegehren,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Zahlung rückständigen Mietzinses,
  • Durchsetzung von Schönheitsreparaturen

Mieter vertrete ich bei der

  • Abwehr von Mieterhöhungsbegehren,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Minderung des Mietzinses,
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückzahlung der Kaution.

Aus der langjährigen Vertretung von Vermietern und Mietern kenne ich die widerstreitenden Interessen der Parteien des Mietverhältnisses gut. Diese Kenntnis ermöglicht die Erzielung sachgerechter Lösungen häufig auch ohne die Inanspruchnahme des Gerichts. Im gerichtlichen Verfahren wird die realistische Einschätzung der eigenen Position erleichtert, was erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg des Verfahrens haben kann.